Verein wird wieder SpVgg Fürth heißen

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Mitglieder beschließen Namensänderung

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Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat mit einem deutlichen Ergebnis dem Satzungsantrag auf Namensänderung zugestimmt.

Die Mitglieder der SpVgg Greuther Fürth e.V. haben in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 8. November 2026, für eine Rückbenennung gestimmt. 88,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen entfielen im Sportpark Ronhof | Thomas Sommer auf den Antrag auf Rückbenennung. Damit wurde die satzungsgemäß erforderliche Dreiviertelmehrheit erreicht. Der Verein tritt zur neuen Saison wieder unter dem Namen SpVgg Fürth auf. 

Präsident Volker Heißmann: „Unsere Mitglieder haben für ein eindeutiges Ergebnis gesorgt. Ich danke allen, die an der Versammlung teilgenommen haben. Meine Anerkennung gilt der Initiative, die sich über viele Jahre mit großem Engagement und auf sachliche Weise für die Rückbenennung eingesetzt und damit die nötigen Stimmen erreicht hat. Das Präsidium wird nun die notwendigen Schritte vorbereiten, um die Rückbenennung zum Saisonwechsel möglichst umfassend umzusetzen.

Gleichzeitig ist es unser Anliegen, die erfolgreiche Ära der SpVgg Greuther Fürth bis zum Saisonende 2026/27 angemessen zu würdigen und die Verdienste des TSV Vestenbergsgreuth seit dem Beitritt 1996 als wichtigen Teil unserer Vereinsgeschichte auch in Zukunft lebendig zu halten.

Wir wissen, wie sehr die Namensfrage unsere Mitglieder bewegt. Für viele ist die heutige Entscheidung ein besonderer Moment, für andere ist sie der Verlust eines Namens, der ihnen etwas bedeutet hat. Beides ist begründet, beides verdient Respekt. Die heutige Entscheidung markiert nun ein neues Kapitel in der Geschichte unserer Spielvereinigung. Mit etwas Abstand zum heutigen Tag wollen wir dieses Kapitel gemeinsam gestalten – mit Respekt vor unserer Geschichte und mit Vertrauen in unsere gemeinsame Zukunft.“

Daten & Fakten zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Antrag Namensänderung:

Zustimmung: 1.867 (88,3%)
Enthaltung: 8
Ablehnung: 229

Antrag Aufnahme einer Präambel:

Zustimmung: folgt
Enthaltung: folgt
Ablehnung: folgt